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Die Akteure

Der Prüfer

 

Über den Prüfbericht, der zu dem beabsichtigten Abriss der Brücke im Jahr 2008 geführt hat, ist mir nur die Zustandsnote 3,7 bekannt, aber keine Einzelheiten, auch nicht der Name des zuständigen Prüfers. Bekannt ist jedoch, dass die beiden „Bauteile“ die im Prüfbericht 2017 H zur Verkehrsicherheits-Note 3 verholfen haben, im Jahr 2008 nicht vorhanden waren. Evtl. kann das Straßenbauamt in ihrem Archiv herausfinden, was damals zu der schlechten Note im Kriterium V geführt hat.

Jedenfalls hat es ein Geschmäckle, wenn eine intakte und zudem unter Denkmalschutz stehende Brücke, die zu keiner Zeit einsturzgefährdet war, plötzlich auf Grund einer schlechten Zustandsnote durch einen Neubau ersetzt werden soll. Da fällt es zumindest mir sehr schwer zu glauben, dass es dabei mit rechten Dingen zugegangen ist.

 

Ich weiß nicht, ob der Prüfer aus dem Jahr 2008 wieder die Brücke im Jahr 2017 geprüft hat. Jedenfalls sind Ähnlichkeiten mit der Vorgängerprüfung unübersehbar. Die ganzen Indizien sehen danach aus, als wollte der Prüfer - aus welchen Gründen auch immer - der Brücke ein schlechtes Zeugnis ausstellen, was ihm auch gelungen ist.

 

Bei der für die Ausbildung der Prüfer zuständigen Kammer, habe ich erfahren, dass Prüfer die die Prüfung bestanden haben, man nicht unter Beobachtung stellen wolle, auch nicht stichprobenartig, wie dies bei Bundesliga-Schiedsrichter der Fall ist. Im Prinzip haben sie eine Art Narrenfreiheit.

 

 

Das Straßenbauamt

 

Gegenüber der Initiative hat sich das Amt als ein ausführendes Organ gegeben, das den Prüfbericht quasi als Tatsachenentscheidung hinzunehmen und die notwendige Sanierung oder einen Neubau auszuführen hat. Eine Kritik oder ein vorsichtiges Infragestellen des Prüfberichts war nicht zu vernehmen. Obwohl der Prüfbericht mehr als 3 Jahre in den Händen des Straßenbauamts liegt und die Details bekannt sind, wurden bezüglich einer Abdichtungserneuerung 3 Jahre lang keine Maßnahmen getätigt. Man hätte annehmen können, dass wenn die Durchfeuchtung des Mauerwerks eine so bedeutende Rolle spielt - wie die vorgesehene Sanierung vermuten lässt - das Amt die offenen Stellen auf der Oberseite der Brücke zumindest provisorisch abzudichten versucht. Aber dies geschah nicht.

 

Aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr erhielt ich die Information, dass das Straßenbauamt im Sinne eines „Vier-Augen-Prinzips“ den Prüfbericht zu überprüfen hätte, wobei besonders die Plausibilität des Prüfergebnisses im Vordergrund stehen sollte.

 

 

Das für die Sanierung zuständige Ing.-Büro

 

Erhält ein Ing.-Büro einen Auftrag vom Straßenbauamt, die Sanierungsplanung für die Brücke zu fertigen, ist nicht zu erwarten, dass sie den Auftrag mit der Begründung zurückgibt, dass die Brücke im Grunde genommen in Ordnung sei und eigentlich nur die Flügelmauern zu sanieren wären. Wie aber würde das Straßenbauamt dastehen, wenn sie zuvor öffentlich verlauten lässt, dass die Baacher Brücke in einem „jämmerlichen Zustand“ sei und im Nachhinein nichts daran saniert werden muss.

In der gemeinsamen Besprechung mit der Initiative hat der Vertreter des Ing.-Büros noch betont, dass er die Standfestigkeit der Brücke nicht in Frage stellen würde, dass es nur darum ginge, die Durchfeuchtung zu stoppen. In seiner Expertise klingt dies allerdings etwas anders. Da heißt es: „Aufgrund der fehlenden Abdichtung und der dadurch entstandenen Folgeeschäden am Natursteingewölbe und der Stirnmauer sind die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Brücke beeinträchtigt“. D.h. da wird wieder die Standfestigkeit in Frage gestellt ohne einen Beweis zu liefern. Dies ist nicht seriös. Ich habe die Expertise des Ing.-Büros, „Variantenuntersuchung Beutelsbacher Brücke in Baach“ und den „Prüfbericht 2017“ Herrn Prof. Dr.-Ing. Stefan Linsel von der Hochschule Karlsruhe (Konstr. Bau, Baustoffe und Baustoffprüfung) vorgelegt und ihn um seine Meinung dazu gebeten. In einer ersten Stellungnahme hat er mir folgende Antwort zukommen lassen:

„Nach Durchsicht der Unterlagen erstaunt, das hier Instandsetzungsvorschläge und Kostenberechnungen durchgeführt werden, die nur auf einer Inaugenscheinnahme des Objekts beruhen. Nur auf der Grundlage einer Inaugenscheinnahme festzustellen, dass die Tragfähigkeit der Brücke gefährdet ist, ist im vorliegenden Betrachtungsfall kaum möglich. Hier fehlen Angaben und Untersuchungen zum tatsächlichen Zustand der Materialien. Selbst wenn das Bauwerk weit über 100 Jahre alt ist, ist aus Erfahrung festzustellen, dass die Materialien durchaus einzelnen und im Verbund Festigkeitswerte aufweisen, die ausreichend sind. Hinzu kommt wesentlich, dass die Bauart Bogenform oft Sicherheitsreserven aufweist, die den vorliegenden Unterlagen nicht thematisiert sind.“

 

In einem Telefonat hat er auch meine Meinung und die des Gutachters Köstlin geteilt, dass eine einfache Abdichtung der Brückenoberfläche vollauf genügen würde, um die Brücke vor eindringendem Wasser zu schützen.

 

Es ist zu vermuten, dass das Straßenbauamt - gemeinsam mit dem Ing.-Büro - nach einem Weg gesucht hat, eine größere Sanierung durchführen zu können, um keinen Gesichtsverlust erleiden zu müssen. Das Ergebnis: Eine wasserdichte 400.000 € teure Betonplatte. Eine einfache Versiegelung der Brückenoberfläche mittels Asphalt hätte vollauf genügt.

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