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Der manipulierte Prüfbericht 2017 H

 

Auch ein Prüfingenieur hat sich an Regeln zu halten. Das Regelwerk nennt sich RI-EBW-PRÜF_2017. Eine Abweichung davon ist zwar grundsätzlich möglich, sollte aber gut begründet und nachvollziehbar sein.

Meiner Meinung hat sich der Verfasser des Prüfberichts weder an das Regelwerk gehalten, noch hat er seine vielen Abweichungen begründet.

Er hat in seinem Bericht neun mal die Note 3 an von ihm an der Brücke entdeckten Mängel und Schäden verteilt. Die Note 3 ist die zweitschlechteste Bewertungsnote auf einer Skala von 0 bis 4. Ein Computerprogramm ermittelte daraus die umstrittene Zustandsnote 3,5 was die Brücke in die schlechteste Kategorie hievte und damit zum großen Sanierungsfall machte.

 

Doch eine Auswertung des Prüfberichts macht deutlich, dass nicht eine einzige der neun 3er-Noten gerechtfertigt war.

 

  1. Allein 4 der schlecht bewerteten Bauteile gehören eindeutig nicht zum Brückenbauwerk. Die Mängel haben keinerlei Bedeutung für den Zustand der Brücke.

  2. Bei 3 weiteren Bauwerksmängel hat der Prüfer die vorgegebenen Bewertungsnoten in unerlaubter Weise angehoben.

  3. Bei einem „Baumangel“ mit zwei 3er-Wertungsnoten hat der Prüfer bewusst oder unbewusst die falsche ID mit schlechteren Noten gewählt.

 

Zu Pkt. 1:

Aus völlig unverständlichen Gründen, hat der Prüfer vier 3er-Noten an Bauteile verteilt, die mit der Brücke nichts zu tun haben bzw. völlig nebensächlich sind. Der Prüfer hat Mängel an Flügelmauern festgestellt und diese Mängel mit einer ID versehen, die dem Unterbau einer Brücke zugeordnet ist. Die Flügelmauern grenzen zwar an die Brücke heran, sind aber nicht mit ihr verbunden und sind mit ziemlicher Sicherheit auch erst Jahrzehnte nach dem Bau der Brücke angebaut worden. Auf keinem Fall sind sie dem Unterbau einer Brücke zuzurechnen. Es handelt sich um Stützmauern für das angrenzende meist im Privatbesitz befindliche Gelände.

Der Prüfer hat auch eine demolierte Schutzplanke bemängelt und diese mit einer 3 bewertet, obwohl diese kein Bestandteil der Brücke ist. Dabei hat er die Wertungsnote aus der ID genommen, die dort eine völlig andere Bedeutung hat.

 

Zu Pkt. 2:

Ferner hat der Prüfer in 3 Fällen die vorgegebenen Noten der ID (in den Schadensbeispielen) ohne Begründung und auch nicht nachvollziehbar angehoben, also verschlechtert. Er hat dabei den Schaden eines geringfügig verschobenen Brüstungs-Endstück einer falschen ID zugeordnet und zusätzlich die dort vorgegebenen Noten verfälscht.

Den durchfeuchteten Gewölbebereich, der für die spätere Sanierung von entscheidender Bedeutung sein sollte, hat er die in der ID vorgegebene Note (1-2) verdoppelt, also aus einem harmlosen Mangel/Schaden ein großes Problem „gezaubert“.

 

Zu Pkt. 3:

Zuletzt hat der Prüfer geringfügige schadhafte Stellen in einem insgesamt nahezu tadellosen Gewölbe aufgebauscht und als „Naturstein des Mauerwerks mehrfach herausgebrochen“ beschrieben. Bereits diese Diagnose ist maßlos übertrieben, wenn man bedenkt, dass bei einem knappen Dutzend von rund 600 großen Quadersteinen nur kleine Ecken abgebrochen sind, die wegen der Mächtigkeit der Steine für die Stabilität der Brücke bedeutungslos sind. Der Prüfer hat allerdings dann nicht die ID 009-01 herangezogen, die zu seiner Beschreibung gepasst hätte, sondern hat fälschlicherweise die ID 009-09 der Schadensposition zugeordnet, die dem Gewölbe „verwitterte/zerstörte Steine“ attestieren. Und von einem Gewölbe mit verwitterten Steinen kann nun wahrlich keine Rede sein, sonst hätte der für die Sanierungsplanung beauftragte Bauingenieur das Gewölbe nicht unangetastet lassen können.

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